Aufnahmeprocedere Hospiz

Für die Aufnahme in ein Hospiz sind gesetzliche Aufnahmekriterien festgeschrieben. Diese sind:

  • Fortschreitende, lebensbedrohliche Erkrankung, die nicht mehr therapiert werden kann.
  • Der behandelnde Arzt muss eine begrenzte Lebenserwartung prognostizieren.
  • Es werden keine lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt.
  • Im Vordergrund steht die Symptomkontrolle und Behandlung (Ziel ist die Schmerzfreiheit, Vermeidung von Komplikationen wie Angstzuständen, Atemnot etc.).
  • Die/der Erkrankte muss darüber aufgeklärt und einverstanden sein in ein Hospiz zu gehen.

Es muss ein Antrag vom Betroffenen oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Eine Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der stationären Hospizpflege wird vom Hausarzt, Stationsarzt oder Palliativmediziner ausgefüllt und unterschrieben.
Beide Anträge sind auf unserer Internetseite zum Download hinterlegt.

Die Anträge und Anfragen kommen auf verschiedenen Wegen zu uns in das Hospiz. Nach Häufigkeit aufgeführt sind das:

  • Sozialdienste der Krankenhäuser
  • Mitarbeiter der Palliativen Konsiliardienste
  • Hausärzte
  • Betroffene bzw. Angehörige selber

Nach Erhalt einer Anmeldung nehmen wir Kontakt mit den Angehörigen oder dem Betroffenen auf und bieten ein persönliches Erstgespräch im Hospiz an. Auf diese Art kann die Familie oder auch die/der Betroffene das „haus hannah“ kennenlernen und sich einen Eindruck verschaffen. Alle offenen Fragen können besprochen und die Vorgehensweise einer Aufnahme erklärt werden.

Bei den Anmeldungen unterscheiden wir zwischen aktuellen und vorsorglichen Anmeldungen. Bei vorsorglichen Anmeldungen wird von unserer Seite kein weiterer Kontakt erfolgen, bis zu dem Zeitpunkt, wo uns mitgeteilt wird, dass die Situation eine Hospizaufnahme erforderlich macht.

Die aktuellen Anmeldungen werden von uns in der Reihenfolge der Anmeldung dann kontaktiert, wenn ein Bett angeboten werden kann.

Nach Annahme eines Hospizplatzes werden die ausgefüllten Anträge an die Kostenträger (Kranken- und Pflegekassen) sowie an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet.
Die Kosten werden zu 95% von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. 5% müssen wir als Träger über Spenden aufbringen, wodurch für den Hospizgast keine Kosten entstehen.
Daher sind wir verpflichtet jährlich ca. 250.000 Euro Spendengelder zu sammeln.